Zertifikate
FLEGT-Genehmigungssystem
für Holzeinfuhren aus Partnerländern
Im Rahmen von geschlossenen Partnerschaftsabkommen haben sich einige Partnerländer zur Einrichtung eines Kontrollsystems verpflichtet, um die Legalität der ausgeführten Holzprodukte zu gewährleisten. Wenn die Kontrollsysteme in den Partnerländern implementiert sind, dürfen Holzlieferungen aus diesen Ländern nur noch mit einer FLEGT-Genehmigung in die EU eingeführt werden.
Mit der Ausstellung einer FLEGT-Genehmigung bestätigt die Genehmigungsstelle des Partnerlandes, dass die ausgeführten Holzprodukte legalen Ursprungs sind. Für
Lieferungen mit FLEGT-Genehmigung benötigt der Importeur keine Sorgfalts-pflichtregelung im Sinne der Europäischen Holzhandelsverordnung (European Timber Regulation, EUTR). Die EU-Kommission stellt zu diesem Thema detaillierte Informationen bereit unter: www.euflegt.efi.int.
In Deutschland arbeiten die BLE und die Zolldienststellen bei der Einfuhr von Holzlieferungen aus Partnerländern zusammen. Nur nach vorheriger Prüfung und
Anerkennung der vom Importeur der BLE vorzulegenden FLEGT-Genehmigung darf eine Abfertigung der Ladung in den zollrechtlich freien Verkehr erfolgen.
Jeder einzelne Baum, den wir für die Produktion verwenden, erhält ein eigenes Zertifikat seitens der Thailändischen Regierung, dass die Bäume legal und unter nachhaltigen Bedingungen geschlagen wurden.

Exklusive
Produkte
Unsere Produkte entstehen aus hochwertigsten Rohstoffen, die entsprechend in begrenzter Menge zur Verfügung stehen und somit exklusiv sind. Jeder Baumstamm erhält ein eigenes Zertifikat, das präventiv bescheinigt, dass kein illegaler Holzeinschlag vorliegt.
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